Wer beim Umzug bares Geld sparen will, sollte sich mit steuerlicher Absetzbarkeit und der Umzugspauschale auseinandersetzen. Das Thema ist Ihnen zu trocken und undurchsichtig? Wir verschaffen Ihnen gerne einen Überblick und geben auch Tipps zur organisatorischen Abwicklung Ihres Umzugs.
Wer hat Anspruch auf eine Umzugskostenpauschale?
Durch die Umzugskostenpauschale sollen vor allem beruflich motivierte Umzüge gefördert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie im Rahmen eines privaten Umzugs nicht von Steuervorteilen profitieren können. Der Weg ist einfach ein anderer.
Als beruflich motivierter Umzug gilt im Rahmen der Umzugskostenpauschale jedenfalls ein Jobwechsel, eine Versetzung bzw. der Bezug einer Wohnung für die erste Arbeitsstelle.
Umzugskostenpauschalen bis einschließlich Februar 2024
Für Umzüge bis zum 29. Februar 2024 sind folgende Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG anzusetzen
- für Berechtigte 886 Euro.
- für jeden andere Person 590 Euro.
Umzugskostenpauschalen ab März 2024
Für Umzüge ab 1. März 2024 sind gemäß BMF, Schreiben vom 28. Dezember 2023 – IV C 5 – S 2353/20/10004 :003 folgende Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen anzusetzen:
- für berechtigte Personen 964 Euro.
- für jede andere Person 643 Euro.
Tipp: Auch Ihr Arbeitgeber (bzw. bei Bürgergeldbezug: das Jobcenter) kann Ihnen die Umzugskosten erstatten – und zwar steuerfrei!
Umzugskostenpauschale – Wo eintragen?
Die Umzugskostenpauschale können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als weitere Werbungskosten geltend machen. Dabei sind u.a. folgende Kosten von der Umzugspauschale gedeckt:
- Renovierung und Reparatur der alten Wohnung,
- Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer,
- Formale Änderungen wie das Umschreiben des Personalausweises oder das Ummelden des PKWs
- häusliche Arbeiten in der neuen Wohnung, wie Änderung des Telefonanschlusses, Kücheneinbau, fachgerechte Installation von elektrischen Geräten und Lampen
Zusätzlich zur Pauschale können Sie weitere Kosten geltend machen, sofern Sie diese durch Belege nachweisen können. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:
- Kosten für den Transport des Umzugsgutes
- Kosten für das Umzugsunternehmen
Häufig gestellte Fragen
Im Falle eines privaten Umzugs können Sie sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Kosten für Umzüge dürfen den Rahmen von 20.000 Euro nicht übersteigen. Als Steuermäßigung angerechnet werden davon 20%, also maximal 4000 Euro pro Jahr. Wichtig ist ein Nachweis der Kosten durch Belege.
Um die Kosten eines Umzugs abschätzen zu können, gilt es zunächst zu entscheiden, ob Sie den Umzug in Eigenregie oder mit professionellen Umzugshelfern durchführen möchten.
Kostenüberblick, wenn Sie den Umzug in Eigenregie erledigen
- Lkw-Tagesmiete: kleiner Lkw ab 160 €, großer Lkw ab 200 €, exkl. Kaution, Spritkosten, und Kosten pro gefahrenem Kilometer
- Errichtung einer Halteverbotszone: bis zu 170 €
- Verpackungsmaterial: 30 € pro einzupackendem Zimmer
- Catering für Umzugshelfer: ca. 15 € pro Person
- Trinkgelder: 20 bis 40 €
Warum sich ein professioneller Umzugshelfer lohnt
Oft ist der Umzug mit Umzugshelfern günstiger als angenommen. Wer eine professionelle Umzugsfirma engagiert, muss sich über Lkw-Miete, Halteverbot-Beantragung und Verpackungsmaterial etc. keine Gedanken machen. Alles wird als Teil eines individuellen Gesamtpakets erledigt. Um unter den zahlreichen Angeboten im Internet das richtige auszuwählen, stellen wir Ihnen einen kostenlosen Service zur Verfügung. Füllen Sie das untenstehende Formular aus, senden Sie an ein Unternehmen in Ihrer Nähe eine Preisanfrage und Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit bis zu 6 Angebote. Profitieren Sie von Preiseinsparungen von bis zu 40 % der gesamten Umzugskosten.