Sind Sie dabei umzuziehen und möchten gerne von der Steuer Umzugskosten absetzen? Möglicherweise können Sie bei Ihrem Umzug einige der Kosten von der Steuer absetzen. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Umzugskosten Steuer – Das sollten Sie wissen
Jeder, der mal umgezogen ist, weiß, dass die zu erwartenden Kosten bei einem Umzug bestmöglich eingeplant werden sollten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Mit der richtigen Planung kann man in verschiedenen Bereichen Kosteneinsparungen erzielen. So auch bei der Steuer. Je nachdem, welche Art von Umzug Sie durchführen, können Sie eventuell Teile der Kosten von der Steuer absetzen. Obwohl in Deutschland im Schnitt jährlich 9 Millionen Umzüge zu verzeichnet werden, sind viele sich nicht bewusst, dass sie eventuell dazu berechtigt sind einen Teil Ihres Umzugs von der Steuer abzusetzen. Um Umzugskosten von der Steuer absetzen zu dürfen, muss der Umzug jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Ziehen Sie zum Beispiel in eine andere Stadt, sei es um eine neue Stelle (auch Ausbildung oder Studium) anzutreten oder die Fahrzeit zu Ihrem aktuellen Arbeitsplatz zu verkürzen, so sind Sie aufgrund eines „beruflich bedingten“ Umzugs eventuell zu Steuerabschreibungen berechtigt. Die folgenden Anlässe berechtigen Sie dazu von der Steuer Umzugskosten abzusetzen:
- Erstmaliger Anbeginn einer neuen Stelle in Verbindung mit einem Wechsel des Arbeitsplatzes
- Umzug in Verbindung mit einer doppelten Haushaltsführung, die beruflich zu begründen ist
- Eine Verringerung der Fahrtdauer zur Arbeit um 1 Stunde
- Umzug auf Wunsch des Arbeitgebers (z. B. bei Einzug in Dienstwohnung im Rahmen einer Versetzung oder Rückkehr aus dem Ausland)
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Umzug Steuererklärung
Die Steuererklärung ist das Mittel zum Zweck, um Kosten von der Steuer abzusetzen. Mittels Ihrer Einkommensteuerklärung können Sie veranlassen, dass bestimmte Ausgaben als Werbungskosten angesehen und entsprechend zum Absetzen von der Steuer zugelassen werden.
Wenn Sie in der Lage sind entsprechende Rechnungen vorzuweisen, dann können Sie hierzu beispielsweise die Kosten für die Umzugsfirma oder die Wohnungsbesichtigung zählen. Des Weiteren gilt eine Umzugspauschale für sonstige Kosten, die bei einem beruflichen Umzug entstehen können.
Welche Leistungen fallen unter die Pauschale?
In Bezug auf die Umzugskostenpauschale haben wir für Sie eine Liste erstellt, in der Sie Beispiele sehen, für welche Ihrer Kosten Sie möglicherweise eine Steuerabsetzung bewilligt bekommen können. Die meisten der berechtigenden Anlässe, für die Sie Ausgaben von der Steuer absetzen können, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Suche nach einer neuen Wohnung sowie dem Einrichten des neuen Zuhauses.
Abzusetzende Kosten | |
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1. | Zahlung von doppelter Miete (bis zu 6 Monate) |
2. | Makler- und Besichtigungskosten |
3. | Ummeldegebühren |
4. | Telefonanschluss |
5. | Installation von Lampen |
6. | Schönheitsreparaturn (falls rechtlich verpflichtet) |
7. | Reparation von entstandenen Transportschäden |
8. | Nachhilfeunterricht für Kinder |
Der Nachweis lohnt sich
Bewahren Sie alle Kassenzettel und Rechnungen auf, damit Sie diese eventuell geltend machen können. Durch den Einzelnachweis Ihrer beim Umzug entstandenen Kosten können Sie möglicherweise noch weitere Kosten von der Steuer absetzen.
Gehen Sie also sämtlichen Kosten nach, die für Sie im Zeitraum der Umzugsplanung sowie des eigentlichen Umzugs entstehen. Falls Sie alle Rechnungen aufbewahren, dann bedarf es nicht sonderlich viel Arbeit Ihre Ausgaben niederzuschreiben oder in digitaler Form festzuhalten, um so viele wie möglich davon geltend machen zu können. Es könnte sich im Nachhinein wirklich lohnen. Denken Sie also darüber nach, bevor Sie nächstes Mal den Kassenzettel wegschmeißen.
Auslandsumzüge
Bei einem beruflich bedingten Umzug ins Ausland kann der Arbeitgeber seinen Angestellten die Umzugskosten ersetzen und diese gleichzeitig selbst von der Steuer absetzen (gemäß der Auslandsumzugskostenverordnung).
In der Auslandsumzugskostenverordnung werden Umzüge aufgeteilt in Umzüge innerhalb der Europäischen Union sowie Umzüge in Länder, die nicht Teil der EU sind. Setzen Sie sich also mit den relevanten Regelungen auseinander, je nachdem, welcher Gruppe Ihr Umzug angehört,
Umzug innerhalb der EU: Ein Umzug ins Ausland innerhalb der EU berechtigt zu einem Betrag, der 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 ausmacht.
Umzug in oder aus der EU: Umzüge aus einem EU-Staat in einen Nicht-EU-Staat sowie Umzüge aus einem Nicht-EU-Staat in einen EU-Staat berechtigen zu einem Betrag in Höhe von 21 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13.
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Bereit für den nächsten Schritt?
Wenn Sie bei Ihrer Umzugsplanung bereits vorangeschritten sind, dann sollten Sie sich unbedingt mit mehreren Umzugsunternehmen in Verbindung setzen, um das bestmögliche Angebot zu erhalten. Das geht am einfachsten mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Service. Füllen Sie unser Anfrageformular aus und erhalten Sie bis zu 6 Angebote von Umzugsfirmen. Ein professionelles Umzugsunternehmen bietet viel Erfahrung und kann Ihnen dabei helfen, den Umzug einfacher zu gestalten.