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Umzugskosten beim Jobcenter beantragen

Im Schnitt ziehen in Deutschland 9,39 Millionen Menschen jährlich um. Das sind etwa 25.000 am Tag! Selbstverständlich kommen wie das Leben so spielt, immer wieder auch Personen, die Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) empfangen, in Situationen, in denen neue vier Wände hermüssen. Doch nicht immer können die anfallenden Umzugskosten vom Bürgergeld alleine gedeckt werden. Aus diesem Grund bietet das Jobcenter finanzielle Umzugshilfe für Antragssuchende, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier erfahren Sie wichtigsten Fakten zum Antrag auf Umzug beim Jobcenter, wann und für wen es Umzugskosten übernimmt, welche Ausgaben bezahlt werden, und mit welchen zusätzlichen Kosten Sie selbst rechnen können.

Wann zahlt das Jobcenter Ihre Umzugskosten?

Eine Kostenübernahme ist nicht in allen Fällen möglich. Doch jedenfalls stehen Ihre Chancen auf die finanzielle Umzugshilfe vom Jobcenter gut, wenn es den Umzug als dringend notwendig anerkennt. Damit eine Beteiligung an Ihren Umzugskosten während der Arbeitslosigkeit gelingt, beachten Sie folgende ‚gute Gründe‘ für den Wohnungswechsel laut Jobcenter:

  • Eine lange Pendelzeit bei Arbeitsaufnahme, welche Ihnen für die tägliche An- und Abreise zum Beschäftigungsort 2,5 Stunden aufwärts abverlangen würde. So könnte das Jobcenter z. B. Ihren Umzug in eine andere Stadt finanziell unterstützen.
  • Eine Änderung Ihrer Lebensverhältnisse, etwa durch Nachwuchs, Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaft. Auch bei Trennung oder Scheidung, sowie für Alleinerziehende, hilft das Jobcenter, den Umzug zu bezahlen.
  • Eine Mietvertragskündigung durch die Vermieter:in, außer im Fall einer Eigenverschuldung von Ihrer Seite aus.
  • Wenn durch Alter, verschiedene Behinderungen oder aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug bei Hartz-4- (Bürgergeld-) Bezug erfolgen muss, da die Verhältnisse der aktuellen Wohnung nicht zumutbar sind. Hier erstattet das Jobcenter meist die kompletten Kosten für eine Umzugsfirma.
  • Bei schweren Mängeln Ihrer Wohnung, wenn Ihre Vermieter:in sich weigert diese zu beheben, und Sie keine Schuld daran haben. Einige Beispiele dafür wären etwa ein Feuer- oder Wasserschaden oder ein starker Befall mit Schimmel.
  • Wenn das Jobcenter selbst einen Umzug anordnet, um die aktuellen Mietkosten zu senken. In diesem Fall ist das Amt verpflichtet, die vollständigen Kosten für den Umzug zu bezahlen.

💡 Unser Tipp: Es lohnt sich oft, so bald wie möglich direkt zum zuständigen Jobcenter Kontakt aufzunehmen. Da alle Fälle individuell geprüft werden, könnte Ihr Kostenantrag für einen Umzug mit etwas Glück genehmigt werden, selbst wenn Ihre Situation anders aussieht.

Welche Umzugskosten übernimmt das Jobcenter?

Im Falle einer positiven Entscheidung der Behörde, übernimmt das Jobcenter verschiedene Kosten für Ihren Umzug. Gewöhnlich zahlt es für bestimmte, sogenannte ‚angemessene‘ Posten und nicht immer für den kompletten Umzug. Doch die folgenden Kosten übernimmt das Jobcenter meistens zur Gänze, wenn Sie im Bezug von Bürgergeld umziehen:

Miete eines Umzugswagens und die Treibstoffkosten

An- / Ummeldung von Internet und Telefonanschluss

Pauschalgebühr von 50 € für Umzugshelfer:innen

Nachsendeantrag der Post zur neuen Adresse

Umzugskartons und Verpackungsmaterial

Sperrmüllgebühren und evtl. Schönheitsreparaturen der alten Wohnung

Konkret erwartet die Behörde von Ihnen, dass Sie für sämtliche Ausgaben und Umzugsservices mindestens drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsfirmen einholen. Befinden sich die Umzugsangebote im üblichen Rahmen, wird in der Regel eine Genehmigung für das kostengünstigste erteilt.

Sparen Sie bei der Beauftragung einer Umzugsfirma

Da sich die Kosten zwischen verschiedenen Umzugsunternehmen oft stark unterscheiden, ist es sinnvoll, Angebote mehrerer Umzugsfirmen zu vergleichen. So können Sie Ihren Umzug so günstig wie möglich abwickeln, um Ihre Chancen auf Genehmigung der Kostenübernahme durch das Jobcenter zu erhöhen. Bei uns können Sie ganz einfach bis zu 6 Angebote zur Vorlage beim Jobcenter anfordern.

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Umzug mit Jobcenter: Formulare zur Beantragung der Umzugskosten

Sie erhalten direkt bei Ihrem Jobcenter alle Umzugsformulare, die Sie für den Antrag benötigen. Möglicherweise gibt es diese auch auf der Website des zuständigen Jobcenters zum Herunterladen.

So gelingt der Kostenantrag beim Jobcenter Schritt für Schritt

Schritt 1: Denken Sie daran, so früh wie möglich vor Ihrem Umzug Kontakt zum zuständigen Jobcenter aufzunehmen, um Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen. Auf jeden Fall vor dem Unterzeichnen des neuen Mietvertrags!

Schritt 2: Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigt das Arbeitsamt verschiedene Informationen (am besten jeweils mit Nachweisen). Dazu gehören etwa die Gründe für den Umzug, ein Mietangebot, Ihre neue Adresse, die Beträge der neuen Miete und der zu erwarteten Nebenkosten, sowie die Kostenvoranschläge für alle zu erwartenden Umzugskosten.

Schritt 3: Setzen Sie das Jobcenter auch darüber in Kenntnis, ob Sie vorhaben Ihren Umzug selbst zu organisieren, oder diese Aufgabe einem Umzugsunternehmen überlassen werden.

Schritt 4: Anschließend ist es entscheidend, die Genehmigung des Antrages auf Ihren Umzug seitens des Jobcenters abzuwarten. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie den Mietvertrag Ihres neuen Daheims unterschreiben. Dann kann es nichts wie losgehen!

Schritt 5: Nach Ihrem gut geglückten Umzug können Sie schließlich die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter beantragen. Wir wünschen alles Gute für Ihren bevorstehenden Umzug und den frischen Start in den neuen vier Wänden.

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